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Von
Wundern und dem Weg dorthin
Am 28. November 2004 wird in der Schweiz über das "Bundesgesetz
über die Forschung an embryonalen Stammzellen"
(Stammzellenforschungsgesetz StFG) abgestimmt. Der "Ausschuss Kirche und
Gesellschaft" begrüsst das Stammzellenforschungsgesetz, aber zeigt auch
auf, dass man dagegen sein kann.
von Jörg Niederer, für den Ausschuss Kirche und Gesellschaft
Mit der embryonalen Stammzellenforschung erhoffen sich
Wissenschaftler unter anderem eine Heilung von Querschnittslähmungen und
die Regeneration zerstörter Organe. Auf der anderen Seite befürchtet man
die Instrumentalisierung von Embryonen als "Ersatzteillager". Zurzeit
geht es lediglich um Grundlagenforschung. Ein konkreter Nutzen ist noch
nicht absehbar. Es braucht ein Gesetz. Mit dem StFG wird eine streng
reglementierte Handhabung der embryonalen Stammzellenforschung
festgeschrieben.
Worum geht es?
Embryonale Stammzellen sind Körperzellen, deren spätere Verwendung noch
offen ist. Aus ihnen können durch Zellteilung weitere Stammzellen oder
ausdifferenzierte Zellen entstehen, also z.B. Haut- oder Leberzellen.
Embryonale Stammzellen gewinnt man aus Embryonen. Während sich ein
menschlicher Embryo zu einem Menschen entwickeln kann, ist das bei den
embryonalen Stammzellen nicht möglich. Dieser Unterschied ist wichtig.
Im StFG wird die Forschung an embryonalen Stammzellen deutlich
eingeschränkt. Verboten ist es, Embryonen für Forschungszwecke zu
erzeugen oder deren Erbgut zu verändern. Verboten ist die Gewinnung von
embryonalen Stammzellen aus einem Klon (identische Kopie des
Zellenspenders) einer Chimäre (Mischwesen, das nicht natürlich entstehen
kann) einer Hybride (Mischwesen, das auch natürlich entstehen kann) oder
einer Parthenote (Organismus, der aus einer unbefruchteten Eizelle
hervorgegangen ist). Verboten sind die Ein- oder Ausfuhr von Embryonen,
Klone, Chimären, Hybriden und Parthenoten. Verboten ist die Gewinnung
von embryonalen Stammzellen aus Embryonen ab ihrem 8. Entwicklungstag.
Gewonnen werden dürfen embryonale Stammzellen nur aus, bei der
künstlichen Befruchtung anfallenden, überzähligen Embryonen. Die
leiblichen Eltern müssen damit einverstanden sein. Embryonen und
embryonale Stammzellen dürfen nicht gekauft oder verkauft werden. Für
die Entnahme von embryonalen Stammzellen verwendete Embryonen dürfen
nicht mehr auf eine Frau übertragen, sondern müssen vernichtet werden.
Bei der Ein- und Ausfuhr von embryonale Stammzellen braucht es eine
Bewilligung des zuständigen Bundesamts. Forschungsprojekte werden nur
bewilligt, wenn u. a. die Ethikkommission damit einverstanden ist.
Weitere einschränkende Bestimmungen kommen hinzu. Man merkt beim Lesen
des StFG, dass der Stammzellenforschung kein Freipass ausgestellt wurde.
Aus christlicher Sicht
Aus christlicher Sicht umstritten ist, ob überhaupt aus Embryonen
Stammzellen gewonnen werden dürfen. Sind Embryonen nicht schon von Gott
gewollte Menschen, und deren Vernichtung Mord? Was der Rat des
Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) von embryonalen
Stammzellen schreibt, nämlich: "Embryonale Stammzellen als solche können
nicht als (lebende) Person, ja nicht einmal als heranwachsender Fötus
betrachtet werden", gilt eigentlich auch schon für den überzähligen
Embryo. Damit jemand "Person" ist, muss er seiner selbst bewusst sein.
Ein 7 Tage alter Embryo ist dazu nicht in der Lage. Er wird sich auch
nie zu einem "heranwachsenden Fötus" entwickeln, wenn er nicht auf eine
Frau übertragen werden kann. Bei der künstlichen Befruchtung anfallende
überzähligen Embryonen müssen nach schweizerischem Recht vernichtet
werden. Wenn Christen überzeugt sind, dass das menschliches Leben von
der Zeugung an zu schützen sei, dann müssen sie auch die künstliche
Befruchtung ablehnen. Dort fallen überzähligen Embryonen an. Wenn man
aber Eltern die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung zugestehen
will, dann spricht nichts dagegen, überzähligen Embryonen Stammzellen zu
entnehmen, um damit vielleicht einmal andern Menschen bei bisher
unheilbaren Krankheiten zu helfen. Dieses Vorgehen wäre vergleichbar mit
der Organspende.
Man kann mit guten Gründen gegen die embryonale Stammzellenforschung
sein und das StFG ablehnen. Nur könnte es sein, dass man so das Kind mit
dem Bad ausschüttet. Denn dann könnte die Rechtsunsicherheit der
Forschung freiere Hand geben als mit dem StFG. Der Ausschuss Kirche und
Gesellschaft begrüsst daher das StFG.
Für eine eigene Meinungsbildung empfehlen wir das
StFG und die
Verlautbarung des SEK. |