Investitionsethik

Übersetzt von Angelika Hunger unter Beihilfe einer Dipl. Dolmetscherin
Original: "Investment Ethics", in The Book of Resolutions of the United Methodist Church 1996, Nashville Tennessee 1996, S. 462-466

Die Evangelisch-methodistische Kirche und die Kirchen, die ihr vorangingen, haben in ihrer Geschichte immer wieder Zeugnis für die Gerechtigkeit der wirtschaftlichen Ordnung abgelegt. John Wesley und die frühen Methodisten haben sich beispielsweise energisch gegen den Sklavenhandel, Schmuggelei und ausgesprochene Genusssucht eingesetzt. John Wesley weigerte sich sogar, Tee zu trinken, weil dieser mit dem Sklavenhandel in Verbindung stand. Die sozialen Bekenntnisse, die unsere Vorgängerkirchen seit 1908 vertraten, betonten den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit in der Welt der Wirtschaft und hierbei insbesondere die Kinderarbeit und unmenschlich lange Arbeitszeiten.

In diesem Jahrhundert hat unsere Kirche sich stets für angemessene Arbeitsbedingungen und das Recht auf Organisationsfreiheit und Tarifverhandlungen eingesetzt und sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter oder Behinderung stark gemacht. Unsere Tradition war von jeher gegen kirchliche Investitionen in Unternehmen, die Alkohol- oder Tabakerzeugnisse herstellen oder das Glückspiel fördern.

Seit den 60er Jahren haben unsere Kirche und ihre Vorgängerinnen eine solide Grundlage erarbeitet, die unsere ethischen Überzeugungen bei Investitionsentscheidungen widerspiegelt. Behörden und Konferenzen der Evangelisch-methodistische Kirche haben gegen die Herstellung von Napalm gekämpft und sich in Fragen der sozialen Gerechtigkeit engagiert, die von religiösen Aktionären aufgebracht worden waren. Mitte der 70er Jahre begann der General Council on Finance and Administration (GCFA), offizielle Richtlinien der sozialen Verantwortung bei allgemeinen kirchlichen Investitionen zu erarbeiten.

Zwar hat uns das Thema der wirtschaftlichen Sanktionen gegen das Apartheidsystem in Südafrika mehr beschäftigt als alle anderen Themen. Doch Behörden, verbundene Institutionen, Konferenzen, Gemeinden und einzelne Mitglieder der Evangelisch-methodistische Kirche haben darüber hinaus den christlichen Blick auch auf Geschäfte im Zusammenhang mit vielen anderen Themen gelenkt wie z.B. Diskriminierung in der Arbeitswelt, Umweltschutz, Militarismus, die Herstellung nuklearer Waffen sowie den Missbrauch von Säuglingsmilchprodukten.

Wir bekräftigen, dass alle finanziellen Mittel der Kirche und ihrer Mitglieder von Gott gegebene Ressourcen sind, die uns treuhänderisch zur Nutzung oder Anlage übertragen wurden, und zwar auf eine Weise, die der Herrschaft Gottes auf Erden dienlich ist.

Wir erkennen außerdem an, dass jede Investition ethische Dimensionen hat. Finanzielle Investitionen haben sowohl finanzpolitische als auch soziale Konsequenzen. Wir glauben, dass soziale Gerechtigkeit und soziale Nützlichkeit ebenso wie finanzielle Sicherheit und finanzieller Ertrag bei der Investition von Geldern durch Vertretungen und verbundene Institutionen sowie Gemeinden und einzelne Mitglieder der Evangelisch-methodistische Kirche eine Rolle spielen müssen. Sozial verantwortliche Investitionen christlicher Institutionen und Einzelner müssen diese beiden Seiten berücksichtigen.

Das Bekenntnis, das unsere Kirche durch Investitionen/Kapitalanlagen ablegt, hat folgende drei Formen angenommen, die untereinander kombinierbar sind:

  1. Vermeidung durch Vorenthaltung. Diese Politik verbietet Investitionen in Unternehmungen, die Methoden oder Praktiken anwenden, die moralisch so verwerflich sind, dass entsprechende Investitionen von der Kirche nicht toleriert werden. Unsere Glaubensgemeinschaft hat traditionell Investitionen in die Alkohol- und Tabakindustrie sowie in Glückspieletablissements vermieden. Viele kirchliche Anleger haben sich geweigert, in große militärische Auftragnehmer, Unternehmen mit Verträgen zur Herstellung oder Lieferung nuklearer Waffen oder Unternehmen, die unter dem Apartheid-Regime Geschäfte mit Südafrika abwickelten, zu investieren. In einigen Fällen haben sie sich aus derartigen Unternehmen zurückgezogen und ihr Verhalten in Form einer moralischen Aussage öffentlich bekannt gemacht.

  2. Bevorzugte Wahl. Diese Strategie besteht darin, Unternehmungen, in die investiert werden soll, bewusst auf der Grundlage einer genauen Einschätzung der Rendite, sowohl was soziale Werte und soziale Gerechtigkeit als auch was finanzielle Sicherheit und finanzielle Gewinne angeht, auszuwählen. Für Anleger der Evangelisch-methodistische Kirche zeigen die "Sozialen Grundsätze" und das Book of Resolutions die sozialen Ziele auf, die alle unsere Investitionen fördern sollen. Mit bestätigenden Investitionen können wir jedoch ein sehr konkretes soziales Ziel verfolgen wie z.B. den Bau erschwinglicher Wohnungen, die Erneuerung eines bestimmten Stadtviertels oder die Förderung des Unternehmertums für diejenigen, die traditionell davon ausgeschlossen waren.

  3. Engagement als Aktionär. Die Praktiken der Unternehmen, in welche die Kirche investiert, entsprechen unter Umständen nicht den moralischen Normen der Sozialen Grundsätzen und des Book of Resolutions. Verantwortliches christliches Investieren beinhaltet auch den Versuch, Unternehmenspolitik zum Besseren zu verändern. Als Aktionäre in Unternehmen haben christliche Investoren auf verschiedene Art und Weise – von sanfter Überredungskunst bis hin zu öffentlichem Druck, vom Dialog bis hin zu Stimmrechtsvollmachten - die Unternehmensführung dazu gebracht, Entschließungen der Aktionäre aufzunehmen. In vielen Fällen hat sich dadurch die Unternehmenspolitik geändert.

Unsere Politik und ihre Umsetzung

  1. Die Zielvorstellungen der Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche, ihrer Behörden und der von ihr geleiteten Organisationen sind folgende:

    1. So viel wie möglich in Organisationen zu investieren, die einen positiven Beitrag für die Gemeinschaft, die Gesellschaft und die Umgebung leisten, auf die sie Einfluß haben, und die sich für die Umsetzung der Ziele einsetzen, wie sie in den Sozialen Grundsätzen und dem Book of Resolutions unserer Kirche dargelegt sind.

    2. Die folgende Kombination aus sozial verantwortlichen Ansätzen, die zur wirtschaftlichen Gerechtigkeit und unternehmerischen Verantwortung beitragen, anzuwenden:

      1. Vermeidung durch Nichtkauf oder Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, die:

        1. Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke herstellen oder Glückspieletablissements leiten oder besitzen oder hauptgeschäftlich die Produktion, den Vertrieb oder Verkauf pornographischen Materials betreiben;

        2. innerhalb der letzten drei Jahre zu den Top-100-Auftragnehmern des Verteidigungsministeriums (Department of Defense = DOD) zählten (also diejenigen, die das höchste Hauptkontraktvolumen erhielten) und die DOD-Verträge in Höhe von mehr als 10% des Umsatzes im Falle stimmberechtigter Wertpapiere und 5% des Umsatzes im Falle nicht stimmberechtigter Wertpapiere haben; Der GCFA veröffentlicht jährlich eine Liste der Top-100-DOD-Auftragnehmer.

        3. Komponenten für nukleare Sprengkörper herstellen oder

        4. chemisches oder biologisches Kriegswaffenmaterial herstellen.

      2. Bevorzugte Investitionen in Unternehmen, Banken, Fonds oder risikoreiche Unternehmen, die bestimmte, von der Kirche als wichtig erkannte soziale Ziele verfolgen, also Unternehmen, die z.B.:

        1. Recycling und Verwendung von Recyclingprodukten fördern;

        2. gesetzliche Grenzwerte für giftige Chemikalien, Lärm und Wassererwärmung einhalten;

        3. keine chemischen Substanzen verkaufen, die im Herkunftsland des Unternehmens selbst verboten sind;

        4. in Wohnungen für Menschen mit geringerem Einkommen investieren;

        5. in Unternehmen investieren, die eine positive Bilanz bei der Einstellung und Beförderung von Frauen oder Personen, die aufgrund ihrer Rasse oder Herkunft benachteiligt sind, haben und

        6. Unternehmen sind, die im Besitz von Frauen oder Personen sind, die aufgrund ihrer Rasse oder Herkunft benachteiligt werden.

      3. Engagement als kritischer Aktionär, der die Vertretung seiner Aktionärsrechte wahrnimmt, um Unternehmen zu überzeugen, unverantwortliches Verhalten zu beenden oder einem hohen moralischen Standard zu genügen, indem eine beliebige Kombination aus folgenden Ansätzen verfolgt wird:

        • Anfrageschreiben oder Darlegung des eigenen Standpunkts gegenüber der Geschäftsführung

        • Dialog mit der Geschäftsführung

        • Stimmrechtsvollmachten

        • Bitte um Erteilung der Stimmrechtsvollmacht in einer bestimmten Sache

        • bei den Aktionärsversammlungen zu Abstimmentscheidungen auffordern oder sie mittragen

        • auf den Aktionärsversammlungen das Wort ergreifen

        • gerichtliche Schritte einleiten

        • Öffentlichkeitsarbeit

        • mit anderen betroffenen Aktionären zusammenarbeiten

        • Petitionen zur Änderung der Vollmachtsregelung bei der SEC (Securities and Exchange Commission) oder dem Kongress einreichen

    3. Den wirtschaftlichen Druck auf Südafrika durch die Veräußerung von Beteiligungen und durch das Engagement als Aktionär aufrecht zu erhalten und zu unterstützen, bis die Apartheid abgeschafft wird und Menschen aller Rassen das Wahlrecht erhalten, oder bis die unmittelbar betroffenen Vorkämpfer zu dem Schluss kommen, dass die Zeit für eine Normalisierung der Beziehungen zu einem neuen Südafrika gekommen ist.

    4. Möglichkeiten zu suchen, Unternehmen öffentlich für ihr sozial verantwortliches Verhalten und für herausragende Leistungen soziale Fragen betreffend, die Hauptanliegen der Evangelisch-methodistische Kirche sind, zu empfehlen.

    5. Den Einsatz von Effektenportefeuille-Managern (Anlageberatern) und Investmentfonds in Betracht zu ziehen, die sich auf Überprüfung von Unternehmen nach ihrer sozialen Verantwortung spezialisiert haben.

      1. Das Book of Discipline überträgt dem General Council on Finance and Administration die Verantwortung für die Erstellung und Verbreitung der Investitionsrichtlinien (Investment Guidelines), die von allen allgemeinen Vertretungen, die allgemeine Kirchenmittel erhalten, angewandt werden müssen, einschließlich der Richtlinien über soziale Verantwortung. Der Rat überprüft und aktualisiert gegebenenfalls diese Richtlinien in regelmäßigen Abständen und holt den Rat der Behörden und anderer betroffener Teile der Kirche ein. Der Rat fördert die aktive Beteiligung investierender Behörden am Überblick über sozial verantwortliche Investitionen, wie sie in den vorliegenden Zielvorstellungen beschrieben werden.

      2. Alle Behörden der Generalkonferenz, die allgemeine Kirchengelder erhalten, legen dem General Council on Finance and Administration eine Kopie ihrer Investitionsmaßnahmen vor. Diese Kopie steht auf Anfrage allen interessierten Mitgliedern der Kirche zur Verfügung.

      3. Diese Zielvorstellungen werden allen mit der Evangelisch-methodistische Kirche verbundenen Institutionen und allen ihren Organisationen  sowie den Jährlichen Konferenzen und lokalen Kirchen und verbundenen Fonds oder Stiftungen dringend nahe gelegt. Es wird ebenfalls empfohlen, eine Kopie ihrer Investitionsrichtlinien über soziale Verantwortung auf Anfrage jedem Mitglied der Evangelisch-methodistische Kirche zur Verfügung zu stellen.

      4.  Sollten finanzielle Überlegungen die unmittelbare Veräußerung von Wertpapieren verhindern, die zur Verletzung der oben genannten Zielvorstellungen beitragen, so entwickeln die Ausschüsse, Behörden und Institutionen der Evangelisch-methodistische Kirche einen Plan zur Erfüllung der Kriterien, um spätestens bis zur Jährlichen Konferenz 1996 eine Einhaltung durchzusetzen.

      5. Diese Zielvorstellungen werden außerdem allen Kirchengliedern der Evangelisch-methodistische Kirche, die Geld anlegen, und denjenigen, die finanzielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, nahe gelegt.

Verabschiedet 1992

            Bestätigt 1996

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