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Zum Bankgeheimnis hat sich der Ausschuss Kirche und
Gesellschaft in seinem Bericht an die Jährlichen Konferenz 2005 wie folgt
geäussert:
Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung
Auf Antrag von Martin Roth an der JK 2004 haben
wir uns mit dem Bankgeheimnis beschäftigt. An einem Hearing mit Stefan Hafner
konnten wir feststellen, dass das Schweizer Bankgeheimnis viel besser als sein
Ruf ist. Kaum ein Land hat mehr getan wie die Schweiz, um die Finanzströme aus
dem Ausland zu reglementieren. So titelte unlängst die Sonntagszeitung: "Das
Bankgeheimnis wird überflüssig – Statt Schwarzgeld gelangt vermehrt weisses Geld
in die Schweiz – Privatbanken leiden".
Dagegen ergibt sich beim Steuerrecht die
Situation, dass durch die Schweizerische Rechtssprechung doch beachtliche Gelder
aus dem Ausland dem dortigen Fiskus entgehen. Die unterschiedliche
Rechtssprechung ermöglicht die Steuerhinterziehung durch ausländischen Kunden,
die ihr Geld in die Schweiz transferieren und in ihrem Heimatland nicht angeben.
Mit diesen Geldern verbunden sind in der Schweiz so um die 5'000 bis 10'000
Arbeitsplätze, die bei einer angepassten Rechtssprechung wegfallen könnten.
Das "Bilaterale II" sieht neu vor, dass Teile der
Gewinne aus solchen "steuerhinterzogenen" Geldern wieder an die Herkunftsländer
der ausländischen Kunden zurückfliessen, ohne dass die Identität der
entsprechenden Kunden offen gelegt wird. Besser als diese Lösung wäre sicher
eine dem EU-Recht angepasste Gesetzesrevision, welche die Steuerhinterziehung
aus dem Ausland dank Rechtshilfe weitgehend unterbinden würde.
Arbeitsplatzerhalt um jeden Preis halten wir dagegen für keine christlich
vertretbare Lösung. Das Thema "Interessenkonflikt: Arbeitsplatzerhalt und
ethisches Handeln in der Wirtschaft" wollen wir bei Gelegenheit noch
ausführlicher aufnehmen.
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