Dem Leben und den Menschen nahe

Am 2. Juni 2002 stimmt das Schweizervolk über die Initiative "Mutter und Kind" und den Gesetzesvorschlag "Straffreier Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen (Fristenregelung)" ab. Der folgende Text ist eine Einführung von Martin Roth mit Gedanken und Vorschlägen in die Thematik.

 

Liebe Mitglieder und Freunde

In diesem Jahr werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Stellung nehmen müssen zu zwei ganz gegensätzlichen Vorlagen:

  1. Die Initiative für Mutter und Kind: Sie sieht vor, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten wird. Eine einzige Ausnahme ist vorgesehen: Nur bei Lebensgefahr der Mutter kann ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.

  2. Der Gesetzesvorschlag für eine Fristenregelung: Er sieht vor, dass in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft ein Abbruch straffrei sein soll.

Diese beiden Vorlagen sind eine grosse Herausforderung an unseren Glauben und unsere Verantwortung in der Welt. Unser Bischof Heinrich Bolleter hat seiner Bischofsbotschaft 2001 den Titel gegeben: "Freude am Evangelium, dem Leben und den Menschen nahe". Das muss der Leitgedanke sein, wenn wir uns mit den Anliegen der erwähnten Abstimmungen beschäftigen. Unsere Verantwortung wahrzunehmen bedeutet:

  • Wir informieren uns sorgfältig über das Thema und die Auswirkungen der beiden Vorlagen.

  • Wir sind uns bewusst, dass wir nach der Abstimmung weiter Verantwortung für diese Anliegen tragen und uns entsprechend einsetzen, dem Leben und den Menschen nahe.

Einige Feststellungen zur Situation heute

Schwangerschaftsabbrüche hat es leider zu allen Zeiten gegeben. Meistens wurden sie allerdings illegal vorgenommen mit sehr grossen Gefahren für die schwangere Frau. In der Schweiz kommen pro Jahr 75000 bis 85 000 Kinder zur Welt. Und es werden ungefähr 13 000 Schwangerschaften legal abgebrochen. Das Strafgesetzbuch verbietet im Prinzip einen Schwangerschaftsabbruch, aber in genau bestimmten Ausnahmefällen ist ein Abbruch doch möglich. In einigen Kantonen wird diese Regelung sehr liberal gehandhabt. Das schafft Rechtsungleichheit hat aber auch dazu geführt, dass kaum mehr illegal Schwangerschaften abgebrochen werden.

Theologische Grundlagen:

  • Gott ist ein Gott des Lebens. Er schenkt Leben, fördert Leben, macht Leben sinnvoll.

  • Christus ist gekommen, damit die Menschen das Leben in Fülle haben.

  • Menschliches Leben ist ein Geschenk von Gott.

  • Jeder Mensch ist für sein Leben vor Gott verantwortlich.

  • Das menschliche Leben ist gekennzeichnet von Gelingen und Versagen, Erfüllung und Schuld.

  • Menschliches Leben darf aus der Vergebung und dem im Glauben möglichen Neuanfang leben.

  • Schwangerschaft ist als Teil menschlichen Lebens hineingenommen in die Verheissungen, und Gaben Gottes.

In den sozialen Grundsätze der Evangelisch – methodistischen Kirche steht:

Anfang und Ende des Lebens sind von Gott gesetzte Grenzen menschlicher Existenz. Während einzelne Menschen schon immer bis zu einem gewissen Grad den Zeitpunkt des Sterbens beeinflussen konnten, haben sie jetzt auch die Macht zu entscheiden, wann und sogar ob neue Menschen geboren werden. Auf Grund unseres Glaubens an die Heiligkeit des ungeborenen menschlichen Lebens weigern wir uns, Abtreibung zu billigen. Aber wir sind ebenso verpflichtet, die Heiligkeit des Lebens und das Wohlergehen einer Mutter zu beachten, für die aus einer ungewollten Schwangerschaft ein schwerer Schaden entstehen könnte. In Übereinstimmung mit früherer christlicher Lehre sehen wir die Möglichkeit eines tragischen Konflikts von Leben gegen Leben, bei dem ein Abbruch gerechtfertigt sein könnte. In einem solchen Fall bejahen wir die Möglichkeit eines legalen Abbruchs in einem fachgerechten medizinischen Verfahren. Als Mittel der Geburtenkontrolle können wir eine Abtreibung nicht akzeptieren. In jedem Falle lehnen wir sie als Mittel der Geschlechtswahl ab. Wir rufen alle Christen auf, sorgfältig und im Gebet danach zu fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch zu rechtfertigen ist. Wir beauftragen unsere Kirche, auch in Zukunft denjenigen, die eine Schwangerschaft beenden oder sich in einer Schwangerschaftskrise befinden oder ihr Kind zur Welt bringen wollen, Hilfe und Beratung zu gewähren. Gesetze und Verordnungen können ein christliches Gewissen, das mit guten Gründen entscheiden will, nicht ausreichend anleiten. Deshalb sollte über einen Abbruch nur nach sorgfältigen Erwägungen und Gebet aller Betroffenen sowie nach medizinischer, seelsorgerlicher und allseits angemessener Beratung entschieden werden. Wir unterstützen oder billigen unter keinen Umständen irgendeine Form gewaltsamen Protests gegen Menschen, die sich mit dem schwierigen Problem der Abtreibung befassen.

Soziale Überlegungen

Bei Beginn und möglichem Abbruch einer Schwangerschaft sind immer drei Partner beteiligt: Die Frau, der Mann und das gezeugte Leben. Dabei ist das werdende Leben das schwächste Glied in dieser Partnerschaft und braucht deshalb einen besonderen Beistand und Schutz. Damit eine Schwangerschaft zu einem glücklichen Abschluss gebracht werden kann, braucht es ein gesundes, verantwortungsvolles soziales Umfeld. Dazu zählen wir eine Situation für die schwangere Frau, in der sie in Bezug auf die Wohnung, die finanzielle Situation, die Arbeitslage und ihre sonstigen sozialen Beziehungen ohne Angst der Geburt und der Erziehung des werdenden Kindes entgegenblicken kann.

Das Ziel unserer Bemühungen

Alle unsere Bemühungen richten sich darauf, durch solidarisches Handeln, beratend – seelsorgerliche Unterstützung – und gesetzgeberischen Einsatz Schwangerschaftsabbrüche wenn immer möglich zu verhindern. Uns ist aber bewusst, dass wir immer wieder in Konfliktsituationen kommen können. Schwierige Entscheidungen werden uns nicht erspart bleiben.

Notwendige Schritte auf dieses Ziel hin:

Vorbeugend: Die Aufklärung auf dem Gebiet der Sexualität muss konsequent gefördert werden. Information über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung sind zu fördern und der Zugang zu empfängnisverhütenden Mitteln muss leicht möglich sein.

Begleitend: Werdenden Eltern und werdenden alleinstehenden Mütter soll ein kostengünstiges und umfassendes Beratungs- und Begleitungssystem offen stehen. Dabei müssen medizinische, seelsorgerische, psychologische und finanzielle Aspekte in die Beratung einbezogen werden. Damit Beratung und Begleitung nicht leere Worte bleiben, gehören flankierende Massnahmen unbedingte dazu. Wir zählen dazu: die Mutterschaftsversicherung, arbeitsrechtliche und arbeitszeitmässige Massnahmen, damit Elternschaft und Arbeit vereinbar sind und kinderfreundliche Bestimmungen im Wohnungsbau.

Im Konfliktsfall: Im Bereich der Schwangerschaft kann es immer wieder Konfliktsituationen geben. (z.B. Vergewaltigung, gesundheitliche Probleme, Spannungen zwischen Mann und Frau, familiäre und gesellschaftliche Schwierigkeiten).

Hier ist Beratung und Begleitung erst recht wichtig und sollte in Anspruch werden. Möglichst alle Konfliktparteien sind darin einzubeziehen.

Im äussersten Notfall, wo der Abbruch einer Schwangerschaft nicht vermieden werden kann, sollte die Frau die letzte Entscheidung haben.

Fragen für unsere Überlegungen und das Gespräch:

  • Wie beeinflussen mich diese Überlegungen im Gespräch mit einer werdenden Mutter?

  • Wie beeinflussen mich diese Überlegungen im Blick auf den seelsorgerlichen Umgang mit einer Frau, die eine Schwangerschaft abgebrochen hat?

  • Wie beeinflussen uns diese Überlegungen im Blick auf ein Präventionsgespräch in der eigenen Familie?

  • Wie beeinflussen uns diese Überlegungen im Blick auf die Abstimmungen?

Vorschläge für eine mögliche gesetzlichen Regelung

Allein mit dem Strafrecht kann eine umfassende Regelung des Problemfeldes Schwangerschaft in Konfliktsituationen nicht erreicht werden. Damit die verschiedenen Aspekte zur Vermeidung eines Schwangerschaftsabbruchs angemessen berücksichtigt werden können, müsste ein besonders Gesetz geschaffen werden. Darin sollten enthalten sein:

  • Bestimmungen zur umfassenden Prävention.

  • Bestimmungen zu einer angemessenen Beratung und Begleitung schwangerer Frauen und werdender Eltern.

  • Strafrechtliche Bestimmungen wenn eine Abtreibung ausserhalb der gesetzlichen Regelungen vorgenommen wurde.

  • Festlegung von Ausnahmen, unter welchen eine Abtreibung ohne Bestrafung geschieht kann.

Weitere Hinweise


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