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In den sozialen Grundsätze der Evangelisch –
methodistischen Kirche steht:
Anfang und Ende des Lebens sind von Gott
gesetzte Grenzen menschlicher Existenz. Während einzelne Menschen schon immer
bis zu einem gewissen Grad den Zeitpunkt des Sterbens beeinflussen konnten,
haben sie jetzt auch die Macht zu entscheiden, wann und sogar ob neue Menschen
geboren werden. Auf Grund unseres Glaubens an die Heiligkeit des ungeborenen
menschlichen Lebens weigern wir uns, Abtreibung zu billigen. Aber wir sind
ebenso verpflichtet, die Heiligkeit des Lebens und das Wohlergehen einer Mutter
zu beachten, für die aus einer ungewollten Schwangerschaft ein schwerer Schaden
entstehen könnte. In Übereinstimmung mit früherer christlicher Lehre sehen wir
die Möglichkeit eines tragischen Konflikts von Leben gegen Leben, bei dem ein
Abbruch gerechtfertigt sein könnte. In einem solchen Fall bejahen wir die
Möglichkeit eines legalen Abbruchs in einem fachgerechten medizinischen
Verfahren. Als Mittel der Geburtenkontrolle können wir eine Abtreibung nicht
akzeptieren. In jedem Falle lehnen wir sie als Mittel der Geschlechtswahl ab.
Wir rufen alle Christen auf, sorgfältig und im Gebet danach zu fragen, unter
welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch zu rechtfertigen ist. Wir
beauftragen unsere Kirche, auch in Zukunft denjenigen, die eine Schwangerschaft
beenden oder sich in einer Schwangerschaftskrise befinden oder ihr Kind zur
Welt bringen wollen, Hilfe und Beratung zu gewähren. Gesetze und Verordnungen
können ein christliches Gewissen, das mit guten Gründen entscheiden will, nicht
ausreichend anleiten. Deshalb sollte über einen Abbruch nur nach sorgfältigen
Erwägungen und Gebet aller Betroffenen sowie nach medizinischer,
seelsorgerlicher und allseits angemessener Beratung entschieden werden. Wir
unterstützen oder billigen unter keinen Umständen irgendeine Form gewaltsamen
Protests gegen Menschen, die sich mit dem schwierigen Problem der Abtreibung
befassen.
Soziale Überlegungen
Bei Beginn und möglichem Abbruch einer
Schwangerschaft sind immer drei Partner beteiligt: Die Frau, der Mann und das
gezeugte Leben. Dabei ist das werdende Leben das schwächste Glied in dieser
Partnerschaft und braucht deshalb einen besonderen Beistand und Schutz. Damit
eine Schwangerschaft zu einem glücklichen Abschluss gebracht werden kann,
braucht es ein gesundes, verantwortungsvolles soziales Umfeld. Dazu zählen wir
eine Situation für die schwangere Frau, in der sie in Bezug auf die Wohnung,
die finanzielle Situation, die Arbeitslage und ihre sonstigen sozialen
Beziehungen ohne Angst der Geburt und der Erziehung des werdenden Kindes
entgegenblicken kann.
Das Ziel unserer Bemühungen
Alle unsere Bemühungen richten sich darauf,
durch solidarisches Handeln, beratend – seelsorgerliche Unterstützung – und
gesetzgeberischen Einsatz Schwangerschaftsabbrüche wenn immer möglich zu
verhindern. Uns ist aber bewusst, dass wir immer wieder in Konfliktsituationen
kommen können. Schwierige Entscheidungen werden uns nicht erspart bleiben.
Notwendige Schritte auf dieses Ziel hin:
Vorbeugend:
Die Aufklärung auf dem Gebiet der Sexualität muss konsequent gefördert werden.
Information über Möglichkeiten der Empfängnisverhütung sind zu fördern und der
Zugang zu empfängnisverhütenden Mitteln muss leicht möglich sein.
Begleitend:
Werdenden Eltern und werdenden alleinstehenden Mütter soll ein kostengünstiges und
umfassendes Beratungs- und Begleitungssystem offen stehen. Dabei müssen
medizinische, seelsorgerische, psychologische und finanzielle Aspekte in die
Beratung einbezogen werden. Damit Beratung und Begleitung nicht leere Worte
bleiben, gehören flankierende Massnahmen unbedingte dazu. Wir zählen dazu: die
Mutterschaftsversicherung, arbeitsrechtliche und arbeitszeitmässige Massnahmen,
damit Elternschaft und Arbeit vereinbar sind und kinderfreundliche Bestimmungen
im Wohnungsbau.
Im Konfliktsfall: Im Bereich der Schwangerschaft kann es immer wieder
Konfliktsituationen geben. (z.B. Vergewaltigung, gesundheitliche Probleme,
Spannungen zwischen Mann und Frau, familiäre und gesellschaftliche
Schwierigkeiten).
Hier ist Beratung und Begleitung erst recht
wichtig und sollte in Anspruch werden. Möglichst alle Konfliktparteien sind
darin einzubeziehen.
Im äussersten Notfall, wo der Abbruch einer
Schwangerschaft nicht vermieden werden kann, sollte die Frau die letzte
Entscheidung haben.
Fragen für unsere Überlegungen und das Gespräch:
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Wie beeinflussen mich diese
Überlegungen im Gespräch mit einer werdenden Mutter?
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Wie beeinflussen mich diese
Überlegungen im Blick auf den seelsorgerlichen Umgang mit einer Frau, die eine
Schwangerschaft abgebrochen hat?
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Wie beeinflussen uns diese
Überlegungen im Blick auf ein Präventionsgespräch in der eigenen Familie?
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Wie beeinflussen uns diese
Überlegungen im Blick auf die Abstimmungen?
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