Anhang III: Resolution "Dem Leben dienen"
Zur Revision des Strafgesetzbuches betreffend Schwangerschaftsabbruch


(Verfasser: Martin Roth; Von der Jährlichen Konferenz angenommen am Samstag, 13. Juni 1998 in Belp; 5 Gegenstimmen, einige Enthaltungen)
 

Die Jährliche Konferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz hat sich an ihrer Tagung in Bern mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch befasst. In Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen innerhalb der Kirche betonen wir, dass wir dem Leben dienen wollen. So wollen wir mit allen Kräften Abtreibungen verhindern.
Wir sehen aber auch, dass durch ungewollte Schwangerschaften immer wieder Konfliktsituationen entstehen, durch die das Leben und Wohlergehen einer werdenden Mutter schweren Schaden nehmen kann.

Gerade weil Konflikte entstehen können, benötigen alle Betroffenen gute, begleitende Beratung. Dabei kann die Überzeugung wachsen, das werdende Kind anzunehmen. Die Entscheidung über Weiterführung der Schwangerschaft oder deren Abbruch sollte aber letztlich bei der betroffenen Frau liegen.
Wenn mit der Revision des Strafrechts eine Fristenlösung eingeführt wird, erachten wir es als unabdingbar, dass sich vor jedem Abbruch alle betroffenen Personen durch eine anerkannte Fachstelle beraten lassen. Die Beratungsstelle übt dabei auch die Funktion eines Anwalts für das werdende Kind aus.
Zusätzlich erachten wir es als unbedingt notwendig, dass die gesetzlichen Grundlagen ergänzt werden durch:

Bestimmungen zur Prävention

  • Umfassende Aufklärung auf dem Gebiet der Sexualität und Empfängnisverhütung.

Bestimmungen für die Beratung und Begleitung

  • Angemessene Beratung und Begleitung werdender Eltern und alleinstehender schwangerer Frauen unter medizinischen, seelsorgerischen, psychologischen und finanziellen Aspekten.

Flankierende Massnahmen

  • Mutterschaftsversicherung

  • Kinderfreundliche Bestimmungen im Wohnungsbau

  • Arbeitsrechtliche und arbeitszeitmässige Massnahmen, damit Elternschaft und Arbeit vereinbar sind (Kindertagesstätten, Tagesschulen, Kinderbetreuung in Betrieben etc.)

  • Besser ausgebauter Sozialversicherungsschutz (Krankenversicherung)

  • Massnahmen zur Familienförderung (Kinderzulagen etc.)

  • Erleichterungen im Adoptionsrecht

Wir bitten die eidgenössischen Räte, bei der bevorstehenden Beratung der parlamentarischen Initiative von Frau Nationalrätin Haering Binder, diese Anliegen aufzunehmen.

 

Weitere Hinweise


 

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