Einbürgerungsinitiative

Nein zur Einbürgerungsinitiative

SEK-Stellungnahme - Rechtsstaatlich einbürgernDer Ausschuss „Kirche und Gesellschaft“ der Evangelisch-methodistische Kirche (EMK) stellt sich klar gegen die Einbürgerungsinitiative. Die Forderung der Initiative, Einbürgerungen ohne Rekursmöglichkeit durch Gemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen vorzunehmen, verletzt rechtsstaatliche Grundsätze und verfassungsrechtliche Bestimmungen und damit die Würde des Menschen. Mit Annahme der Initiative droht Willkür, sind Diskriminierungen absehbar und wird der Schutz der Privatsphäre verletzt. Für den Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK ist eine derart schwerwiegende Verletzung der Würde des Menschen nicht akzeptabel.

Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK betrachtet das Bürgerrecht in der Schweiz nicht als Grundrecht, auf das jedermann einen Anspruch hat. Aber jeder Antragssteller bzw. jede Antragsstellerin hat Anspruch auf ein Einbürgerungsverfahren auf der Grundlage unserer geltenden Gesetze und unseres Rechts. Dies wäre mit der Annahme der Initiative nicht mehr gewährleistet. Die Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen auf Grund von Äusserlichkeiten wie beispielsweise Namen oder Aussehen hat nichts mit einem demokratischen Recht zu tun. Dies wäre reine Willkür und entspricht in keiner Weise einer würdevollen Behandlung von Menschen. Mit Annahme dieser Initiative ginge die Schweiz einen weiteren Schritt Richtung weniger Gastfreundschaft, weniger Menschlichkeit und weniger Nächstenliebe.

Um eine Einbürgerung zu beantragen, sind die Hürden wie Dauer des Aufenthalts (10 Jahre) oder Grad der Integration (Sprachkenntnis, Beruf, Auskommen) bereits heute klar definiert und hoch. Die trotzdem hohe und wachsende Zahl von Einbürgerungsgesuchen hat verschiedene Gründe, so unter anderen: Ein grundsätzlich hoher Anteil an Ausländern führt zu mehr möglichen Antragsstellern, die die harten Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem hat die Zulassung des Doppelbürgerrechts in anderen Staaten dazu geführt, dass in der Schweiz ansässige Ausländer von ihrer neuen Möglichkeit der Doppelbürgerschaft Gebrauch machen. Einbürgerungen aus solchen Gründen werden auch mit Annahme der Initiative nicht zurückgehen. Im internationalen Vergleich ist der Anteil von Einbürgerungen in der Schweiz nach wie vor tief.

Die Bundesversammlung hat sich auf einen Gegenvorschlag geeinigt, der in Kraft tritt, sollte die Initiative abgelehnt werden. Dieser Gegenvorschlag garantiert, dass die Einbürgerung ein demokratischer Akt bleibt und nicht zu einem Verwaltungsakt wird. Damit sind die Forderungen der SVP nach demokratischen Einbürgerungen erfüllt. Aber auch die Forderungen der Gegner werden erfüllt, indem die Möglichkeiten von rechtlichem Gehör und Wiedererwägung vorhanden sind. Dieser ausgewogene Vorschlag ist sinnvoll.

Diese Initiative der SVP ist in einer langen Reihe von Initiativen und Referenden zur Verschärfung des Ausländer- und Asylrechts zu sehen. Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK verurteilt diese undifferenzierte, andauernde Stimmungsmache gegen Ausländerinnen und Ausländer.

Thomas Bolleter / Ausschuss Kirche und Gesellschaft

Weitere Hinweise


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SEK-Text: Rechtsstaatlich einbürgern - Argumente gegen die Initiative "für demokratische Einbürgerungen" PDF-Datei

Die Angaben des Bundes zur Einbürgerungsinitiative

Die Seite der Initianten


Weitere Informationen und Unterlagen zur Thematik Asyl / Migration:

Der Fremde in unserer Mitte
Eine Diskussionsgrundlage für die Gemeinde

Berufen zu Nächstenliebe und Christuszeugnis
Hilfen für die Begegnung mit Menschen anderer Religionen


Frühere Abstimmungen

Asylabstimmung 1999
Asylabstimmung 2002
Asylabstimmung 2006

 

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