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Einbürgerungsinitiative
Nein zur Einbürgerungsinitiative
Der
Ausschuss „Kirche und Gesellschaft“ der Evangelisch-methodistische Kirche (EMK)
stellt sich klar gegen die Einbürgerungsinitiative. Die Forderung der
Initiative, Einbürgerungen ohne Rekursmöglichkeit durch Gemeindeversammlungen
oder Urnenabstimmungen vorzunehmen, verletzt rechtsstaatliche Grundsätze und
verfassungsrechtliche Bestimmungen und damit die Würde des Menschen. Mit Annahme
der Initiative droht Willkür, sind Diskriminierungen absehbar und wird der
Schutz der Privatsphäre verletzt. Für den Ausschuss Kirche und Gesellschaft der
EMK ist eine derart schwerwiegende Verletzung der Würde des Menschen nicht
akzeptabel.
Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK betrachtet
das Bürgerrecht in der Schweiz nicht als Grundrecht, auf das jedermann einen
Anspruch hat. Aber jeder Antragssteller bzw. jede Antragsstellerin hat Anspruch
auf ein Einbürgerungsverfahren auf der Grundlage unserer geltenden Gesetze und
unseres Rechts. Dies wäre mit der Annahme der Initiative nicht mehr
gewährleistet. Die Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen auf Grund von
Äusserlichkeiten wie beispielsweise Namen oder Aussehen hat nichts mit einem
demokratischen Recht zu tun. Dies wäre reine Willkür und entspricht in keiner
Weise einer würdevollen Behandlung von Menschen. Mit Annahme dieser Initiative
ginge die Schweiz einen weiteren Schritt Richtung weniger Gastfreundschaft,
weniger Menschlichkeit und weniger Nächstenliebe.
Um eine Einbürgerung zu beantragen, sind die Hürden wie
Dauer des Aufenthalts (10 Jahre) oder Grad der Integration (Sprachkenntnis,
Beruf, Auskommen) bereits heute klar definiert und hoch. Die trotzdem hohe und
wachsende Zahl von Einbürgerungsgesuchen hat verschiedene Gründe, so unter
anderen: Ein grundsätzlich hoher Anteil an Ausländern führt zu mehr möglichen
Antragsstellern, die die harten Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem hat die
Zulassung des Doppelbürgerrechts in anderen Staaten dazu geführt, dass in der
Schweiz ansässige Ausländer von ihrer neuen Möglichkeit der Doppelbürgerschaft
Gebrauch machen. Einbürgerungen aus solchen Gründen werden auch mit Annahme der
Initiative nicht zurückgehen. Im internationalen Vergleich ist der Anteil von
Einbürgerungen in der Schweiz nach wie vor tief.
Die Bundesversammlung hat sich auf einen Gegenvorschlag
geeinigt, der in Kraft tritt, sollte die Initiative abgelehnt werden. Dieser
Gegenvorschlag garantiert, dass die Einbürgerung ein demokratischer Akt bleibt
und nicht zu einem Verwaltungsakt wird. Damit sind die Forderungen der SVP nach
demokratischen Einbürgerungen erfüllt. Aber auch die Forderungen der Gegner
werden erfüllt, indem die Möglichkeiten von rechtlichem Gehör und Wiedererwägung
vorhanden sind. Dieser ausgewogene Vorschlag ist sinnvoll.
Diese Initiative der SVP ist in einer langen Reihe von
Initiativen und Referenden zur Verschärfung des Ausländer- und Asylrechts zu
sehen. Der Ausschuss Kirche und Gesellschaft der EMK verurteilt diese
undifferenzierte, andauernde Stimmungsmache gegen Ausländerinnen und Ausländer.
Thomas Bolleter / Ausschuss Kirche und Gesellschaft
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